Detektive für leipzig
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Ermittlungen und Beobachtungen für Privat und Wirtschaft - erfahrene und qualifizierte Detektive der Detektei lösen Ihre Probleme diskret und zuverlässig in Deutschland und International

tätig in:
Bautzen - Berlin - Cottbus - Dessau - Eisenach - Görlitz - Gotha - Suhl - Weida - Wittenberg - Zwickau - natürlich auch überregional und international
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Unsere Detektei beschäftigt unter anderen Detektive, welche die Grundlagen ihres Handwerks lernten als:
ehemalige Polizeibeamte,
Ex-Mitarbeiter des deutschen Bundesnachrichtendienstes und
Ex-Bedienstete des Militärischen Abschirmdienstes
Durch jahrelange Tätigkeit für verschiedenste Detekteien im gesamten Bundesgebiet sammelten sie Erfahrung und können Ihnen nun mit ihrem Wissen und der Routine folgende Dienstleistungen anbieten:
Privatangelegenheiten:
Wirtschaftsangelegenheiten:
Sorgerechtsermittlungen durchführen
Diebstahls- bzw. Betrugsaufklärung
eheähnliches Verhältnis feststellen
Wettbewerbs- und Patentverstöße
Unterhaltsangelegenheiten
klären
Versicherungsbetrug feststellen
ehewidriges Verhalten feststellen
Marken- und
Produktpiraterie
Ermittlung von
Personen
Arbeitsstellenermittlung
Beweissicherung bei Prozessen
Personalüberprüfung
Kindesrückführung
Leumundrecherchen
PKW-Rückführung
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Lassen Sie sich kompetent nach Ihren Bedürfnissen beraten und informieren Sie sich kostenfrei unter:
Tel. FREECALL 0800 10 11 479
FAX: 08248 - 90 13 30
Mobil: 0177 483 73 90
D-86862 Lamerdingen, Römerstr. 21, Detektei Windschiegl
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Die Mitarbeiter unserer Detektei führen ihre Dienste für ein Stundenhonorar aus. Darin sind ebenfalls enthalten:
- anfallende Kosten für einfache Foto-/Filmaufnahmen
- Telefongebühren (ausgenommen Auslandseinsätze)
- Büroarbeiten
- Funkausrüstung
- GPS-Navigation
- Videokameras
- Nachtsichtgeräte usw.
Desweiteren wird eine Kilometerpauschale erhoben, mit der Benzin- und Instandhaltungskosten der Fahrzeuge bestritten werden. Auch wenn ortsansässige Mietfahrzeuge benötigt werden sind die Unkosten mit dieser Pauschale bereits abgedeckt.
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Im Unterhaltsprozess sind
Detektivkosten zu zweckentsprechender Rechtsverteidigung notwendige
Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein
Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen
Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern
kann.
OLG Schleswig, 10.09.92, 15 WF 218/91
Detektivkosten sind erstattungsfähig wenn die
durch den Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des
Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was
durch Vorlage des Ermittlungsberichtes und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu
machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen
auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändern.
OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93
Detektivkosten sind auch privat absetzbar,
wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.
AG Hessen, Az. 8K3370/88
Gerichtsurteile der Detektei Windschiegl: zurück
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die
Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren
Beschluss des BAG, Az. 1 ABR 26/90
Der Erste Senat des OLG Hamm (Az. 115 W 405/68), München (Az. W 1234/76),
und Braunschweig (Az. 3 W 10/74) haben in ihren rechtskräftigen Urteilen die
Kosten für Detektive als außergerichtliche Parteiaufwendungen für
erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren
(gem. §§ 167, 91, Abs. 1, Satz 1 ZPO)
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist
verpflichtet sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird;
er hat alles zu unterlassen was eine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung
dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalls die ordentliche
arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne daß es den Nachweis einer
tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer
die Krankheit nur vorgetäuscht ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm, 2808 1991 §§ 150, 15 Sa 437/91
Wer als geschiedener Ehepartner dem
unterhaltspflichtigen Anderen eigene Einkünfte verschweigt, riskiert den
Verlust des Unterhaltsanspruchs. Dies entschied der BGH Karlsruhe. Die
Bundesrichter bestätigten eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen OLG,
das einer geschiedenen Frau den Unterhaltsanspruch versagte. Die Frau hatte
ihrem geschiedenen Ehemann verheimlicht, daß sie wesentlich mehr verdiente als
600,-- DM netto, die ihr in einem Vergleich bei der Scheidung als nicht
anrechnungsfähige eigene Einkünfte zugestanden worden waren. Nach Auffassung
der Richter wäre die Frau verpflichtet gewesen, den Mann auch ungefragt über
ihre höheren Einkünfte zu informieren.
Az. XII ZR 257/95
Normalerweise ist der Expartner von seiner Unterhaltspflicht
befreit, sobald der oder die andere nach der Trennung eine neue
Lebensgemeinschaft eingeht. Zerbricht die neue Beziehung nach einer Weile
ebenfalls, lebt der alte Unterhaltsanspruch aber nicht wieder automatisch auf.
Grund: Der Unterhaltsempfänger ist zwischenzeitlich zeitweise wirtschaftlich
unabhängig geworden.
OLG Schleswig 13 UF 109/97 § 150; 7/98
Technik der Detektei Windschiegl: zurück
Durch unseren hauseigenen Technischen Dienst werden die Wünsche des Kunden individuell umgesetzt und von unseren Sachbearbeitern eingesetzt. Wir bieten an neuester Technik an:
Überwachungskameras
Aufnahmegeräte
stationär oder mit Funkübertragung
Mikrofone
Minikameras
Peilsender/GPS-Systeme
Funkausrüstung
Fragen Sie auch nach Ihren speziellen Wünschen und lassen sich kompetent und diskret beraten.
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