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Gerichtsurteile der Detektei Windschiegl:

 

Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren

Beschluss des BAG, Az. 1 ABR 26/90

Der Erste Senat des OLG Hamm (Az. 115 W 405/68), München (Az. W 1234/76), und Braunschweig (Az. 3 W 10/74) haben in ihren rechtskräftigen Urteilen die Kosten für Detektive als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (gem. §§ 167, 91, Abs. 1, Satz 1 ZPO)

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen was eine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalls die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne daß es den Nachweis einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.

LAG Hamm, 2808 1991 §§ 150, 15 Sa 437/91

 

Wer als geschiedener Ehepartner dem unterhaltspflichtigen Anderen eigene Einkünfte verschweigt, riskiert den Verlust des Unterhaltsanspruchs. Dies entschied der BGH Karlsruhe. Die Bundesrichter bestätigten eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen OLG, das einer geschiedenen Frau den Unterhaltsanspruch versagte. Die Frau hatte ihrem geschiedenen Ehemann verheimlicht, daß sie wesentlich mehr verdiente als 600,-- DM netto, die ihr in einem Vergleich bei der Scheidung als nicht anrechnungsfähige eigene Einkünfte zugestanden worden waren. Nach Auffassung der Richter wäre die Frau verpflichtet gewesen, den Mann auch ungefragt über ihre höheren Einkünfte zu informieren.

Az. XII ZR 257/95

Normalerweise ist der Expartner von seiner Unterhaltspflicht befreit, sobald der oder die andere nach der Trennung eine neue Lebensgemeinschaft eingeht. Zerbricht die neue Beziehung nach einer Weile ebenfalls, lebt der alte Unterhaltsanspruch aber nicht wieder automatisch auf. Grund: Der Unterhaltsempfänger ist zwischenzeitlich zeitweise wirtschaftlich unabhängig geworden.

OLG Schleswig 13 UF 109/97 § 150; 7/98 

 

          

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